Buchungszeiten und Kosten

Elternbeitragstabelle gültig ab 01.09.2024

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend:

„Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“
(Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Für die Zeit vor Vollendung des dritten Lebensjahres und danach im gleichen Kalenderjahr bis 31. August können die Eltern Krippengeld beantragen.

Ø tägl. Nutzungszeit
in Stunden
0 – 3 Jahre
Elternbeitrag
3 – 6 Jahre
Elternbeitrag

3 – 4203,00 €
4 – 5224,00 €138,00 €
5 – 6245,00 €152,00 €
6 – 7266,00 €166,00 €
7 – 8288,00 €180,00 €
8 – 9309,00 €194,00 €

Mittagessen

  • Mittagessen für Kinder bis 3 Jahre: 2,00 €
  • Mittagessen für Kinder ab 3 Jahren: 3,50 €