Rechtliche Grundlagen

A. Pädagogische Arbeit

Die verbindliche, gesetzliche Grundlage für unsere pädagogische Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Die ganzheitliche, altersgerechte Förderung der Kinder und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Es geht darum, den Kindern spielerisch das ,,Lernen’’ zu lernen und Spaß am Entdecken, Erforschen und Erleben von Zusammenhängen zu ermöglichen. Unsere Kinder sollen eine gewisse Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und emotionale Intelligenz im Hinblick auf ihre weitere Zukunft und das Zurechtfinden in der Gesellschaft erreichen.

B. Sicherstellung des Schutzauftrages

Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

Liegt ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung vor, so wird die Leitung darüber unterrichtet. Daraufhin wird sich darüber beraten, welche Schritte in die Wege geleitet werden müssen. Der Träger wird darüber informiert und mit den Erziehungsberechtigten wird ein Gespräch vereinbart. Wenn nötig, wird auch eine Fachkraft hinzugezogen. Das Kinderhaus hat keine eigene Fachkraft zur Verfügung, dementsprechend ist für uns eine Fachkraft vom Jugendamt Weißenburg/Gunzenhausen zuständig. Ein entsprechendes Kinderschutzkonzept wurde erarbeitet und liegt in der Einrichtung vor.

C. Inklusion

Im Kindergarten- und Krippenbereich unseres Hauses arbeiten wir nach dem Prinzip der Inklusion. Alle Menschen sind mit ihren Stärken und Schwächen bei uns in der Kita willkommen. In jeder unserer Gruppen haben wir die Betriebserlaubnis, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ein Kind mit Beeinträchtigung aufzunehmen. Uns liegt viel daran, im Bedarfsfall individuelle Lösungen zu finden. Wir fühlen uns neben den Eltern mitverantwortlich für die individuelle Förderung der Kinder. Grundlage der Förderung ist für uns das Grundverständnis für die Situation eines jeden Kindes mit Blick auf dessen Ressourcen und Kompetenzen. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gilt wie für alle Kinder der Grundsatz der Alltagsorientierung und Ganzheitlichkeit. Kinder werden durch die Gemeinschaft mit anderen Kindern und dem Kitaalltag angeregt und herausgefordert. Dies nutzen wir, um an die Interessen der Kinder anzuknüpfen. Ausgehend von unseren Beobachtungen entwickeln wir gemeinsam mit den Eltern und Therapeuten des Kindes individuelle Förderziele. Wir arbeiten mit Therapeuten und Beratungsstellen eng zusammen und qualifizieren uns regelmäßig weiter. Wenn wir bei einem Kind Entwicklungsauffälligkeiten wahrnehmen, suchen wir umgehend das Gespräch mit den Eltern, so dass das Kind möglichst früh mit Hilfsangeboten versorgt werden kann.